In der Ukraine werden verpflichtende psychiatrische Untersuchungen eingeführt: Wer betroffen sein wird ab 2025.


Ab dem 1. Januar müssen Arbeitgeber die verpflichtenden psychiatrischen Untersuchungen für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern bezahlen.
Das Ministerium für Gesundheit der Ukraine hat neue Regeln durch Änderungen der Ordnung Nr. 651 mit Hilfe des Befehls Nr. 1759 genehmigt.
Diese Änderungen betreffen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die besondere Aufmerksamkeit und Verantwortung erfordern. Dazu gehören Arbeitnehmer in der Transportbranche, der Verteidigungsindustrie, in Energieunternehmen sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen, die mit verletzlichen Bevölkerungsgruppen arbeiten.
Gemäß dem Dokument müssen Arbeitgeber drei Arten von Untersuchungen sicherstellen und finanzieren: Voruntersuchungen bei der Einstellung, regelmäßige während der Beschäftigung und außerordentliche aus medizinischen Gründen.
Die Untersuchungen dürfen nur von Psychiatern durchgeführt werden, die im elektronischen Gesundheitssystem registriert sind, eine spezielle Ausbildung absolviert haben und in autorisierten medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die Untersuchungen umfassen die Beurteilung des allgemeinen psychischen Zustands und die Feststellung des möglichen Gebrauchs psychoaktiver Substanzen.
Das Ministerium für Gesundheit führt ein neues Formular für das Untersuchungsergebnis und verbesserte diagnostische Protokolle ein. Ziel dieser Änderungen ist es, berufliche Risiken zu reduzieren und die ukrainischen Standards an internationale Normen anzupassen.
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