In der Ukraine wurde die Regelung für Rentenzahlungen für Bürger im Ausland und in besetzten Gebieten aktualisiert.


Das Kabinett der Minister hat eine neue Regelung für die Zahlung von Renten und sozialen Kompensationen für Bürger im Ausland oder in besetzten Gebieten genehmigt
Das Kabinett der Minister der Ukraine hat eine neue Regelung für die Zahlung von Renten und sozialen Kompensationen für Bürger, die sich im Ausland oder in vorübergehend besetzten Gebieten befinden, genehmigt. Dies berichtete der ständige Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada, Taras Melnychuk.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Zahlungen an Personen, die aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen, während sie sich außerhalb der Ukraine befinden, arbeitsunfähig wurden. Die vorherige Regelung zur Zahlung von Renten und zur Bereitstellung sozialer Dienste für Bürger, die in der Krim leben, wurde für ungültig erklärt.
Die Regierung hat auch die Regelung zur Zuteilung von Renten an Ukrainer geregelt, die aufgrund ihres Aufenthalts in vorübergehend besetzten Gebieten oder in Konfliktzonen nicht in der Lage waren, rechtzeitig entsprechende Anträge einzureichen. Darüber hinaus wurden Änderungen an der Regelung für die Zahlung von Renten und finanzieller Unterstützung über laufende Konten bei Banken vorgenommen.
Wie angegeben, erfolgt die Zuteilung und Auszahlung von Renten an Ukrainer im Ausland sowie an Ausländer, die dauerhaft in der Ukraine leben, entsprechend dem Rentenrecht der Ukraine, insbesondere dem Gesetz 'Über die obligatorische staatliche Rentenversicherung'. Zuvor wurden die Ukrainer über die Verifizierung bei Banken informiert.
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