Das Verteidigungsministerium erklärte, ob Ausländer oder Staatenlose im Militär den Status eines Teilnehmers an Kampfhandlungen erhalten können.

Das Verteidigungsministerium erklärte, ob Ausländer oder Staatenlose im Militär den Status eines Teilnehmers an Kampfhandlungen erhalten können
Das Verteidigungsministerium erklärte, ob Ausländer oder Staatenlose im Militär den Status eines Teilnehmers an Kampfhandlungen erhalten können

Ausländer in der Armee: Die Möglichkeit, den Status eines Teilnehmers an Kampfhandlungen zu erhalten

Das Verteidigungsministerium berichtete, dass Ausländer und Staatenlose, die in den Streitkräften der Ukraine dienen, den Status eines Teilnehmers an Kampfhandlungen erhalten können. Dieser Status ist im Gesetz über den Status von Kriegsveteranen und deren soziale Sicherheit vorgesehen.

Das Gesetz erkennt Militärangehörige der Streitkräfte der Ukraine als Teilnehmer an Kampfhandlungen an, die an Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz der Ukraine vor der russischen Aggression beteiligt waren. Auch diese Kategorie von Militärangehörigen umfasst Ausländer, die Militärdienst in den Streitkräften der Ukraine leisten.

'Unter Berücksichtigung des Vorstehenden können Ausländer, deren Aktivitäten den Anforderungen dieser Gesetze entsprechen, den Status eines Teilnehmers an Kampfhandlungen erhalten. Sie müssen die gleichen Verfahren wie die Bürger der Ukraine einhalten', erklärte der Direktor der Abteilung für soziale Sicherheit des Verteidigungsministeriums der Ukraine, Oberst Serhiy Halimskyi.

Somit erlaubt das Gesetz Ausländern, die in den Streitkräften der Ukraine dienen, den Status von Teilnehmern an Kampfhandlungen zu erhalten, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung.


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