Polen hat die Möglichkeiten für Ukrainer erweitert: Neuerungen von Wohnraum bis Bildung.


Ukrainer können bis zu 90 Tage legal in der EU bleiben
Ukrainer, die nach dem Kriegsbeginn in die Länder der Europäischen Union gekommen sind, können bis zu 90 Tage legal auf ihrem Territorium bleiben, ohne ein Visum zu beantragen. Wenn sie jedoch planen, länger zu bleiben, können sie einen Antrag auf vorübergehenden Schutz oder Flüchtlingsstatus stellen.
Für Informationen von 'UNICEF Gemeinsam' hat die Europäische Kommission die Gültigkeit der Richtlinie über vorübergehenden Schutz für Ukrainer bis zum 30. September 2025 verlängert.
Ukrainer, die die Grenze zu Polen nach dem 24. Februar 2022 überschritten haben, haben das Recht auf einen legalen Aufenthalt im Land. Dazu müssen sie die PESEL UKR-Nummer erhalten, die ihnen das Recht auf Beschäftigung, Sozialleistungen und Zugang zu medizinischen Dienstleistungen einräumt. Dieses Dokument kann bei der lokalen Verwaltung beantragt werden.
In Polen besteht auch die Möglichkeit, einen vorübergehenden Aufenthaltstitel für bis zu drei Jahre zu erhalten, wenn die Absicht besteht, länger zu bleiben. Ukrainer haben ebenfalls Zugang zu Sozialhilfeprogrammen, die kostenlosen Wohnraum, Unterstützung bei der Jobsuche und eine obligatorische Schulbildung für Kinder ab 2024 umfassen.
Um Hilfe zu erhalten, können Ukrainer die Hotline und Plattformen in Anspruch nehmen, die Beratung, Wohnraum und Sozialdienste anbieten. Außerdem können Ukrainer finanzielle Unterstützung für die Renovierung von gemieteten Wohnungen erhalten.
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